Diese Öffnungen seien aufgetreten, obwohl alle Limiten des Fallschirmsystems eingehalten worden seien. C, Fallschirm- und Unfallexperte FSV, bestätigt in seinem Schreiben vom 30. Januar 2001, dass die Beschwerdeführerin über eine hohe Sprung- und Packerfahrung verfügt. Aus dem Schreiben der Kollegen A und B komme klar zum Ausdruck, dass sich Fallschirme zuweilen explosionsartig öffnen, obwohl die Herstellervorschriften bezüglich Faltung des Schirmes eingehalten würden. Die Erklärung für dieses Phänomen sei einfach, da eine unmittelbare Kontrolle des Fallschirmspringers auf die Öffnung des Fallschirms unmöglich sei.