Somit ist davon auszugehen, dass der Wegfall der Versicherteneigenschaft auch bei Eingliederungsmassnahmen gilt. Dieser Meinung ist offenbar auch das Bundesamt für Sozialversicherung, das in seiner Publikation "Soziale Sicherheit" (CHSS) in Heft 2 des Jahrganges 2002 verschiedene Beiträge zu den Auswirkungen der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union auf die schweizerische Sozialversicherung veröffentlichte. So wird unter dem Titel "Eingliederungsmassnahmen der IV" unter anderem ausgeführt: