In ihrer Vernehmlassung beantragt die IV-Stelle mit dem Hinweis auf Art. 6 Abs. 1 und 2 IVG Abweisung der Beschwerde. Des Weitern weist sie auf die Art. 12 und 28 des Abkommens vom 11. Dezember 1997 zwischen der Schweiz und Irland über die Soziale Sicherheit hin. 1. - Seit 1. Januar 2003 ist das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Kraft. Die Rechtmässigkeit der vorliegenden Verfügung ist jedoch nach der Rechtslage zur Zeit ihres Erlasses zu beurteilen. Somit sind vorliegend die bis 31. Dezember 2002 gültigen gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. 2. - Gemäss Art.