Unter diesen Umständen hat die Krankenkasse A für den angeführten Zeitraum die geltend gemachten Arzneimittelkosten vollumfänglich zu übernehmen. c) (...) 6. - Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erweist sich somit als begründet und ist gutzuheissen, soweit auf sie einzutreten ist. (...) |