Die im vorliegenden Fall strittigen Medikamente wurden im Zusammenhang mit der am 10. Juli 1999 erfolgten Lungentransplantation verabreicht. (...) Aufgrund der Ausführungen von Prof. Dr. B, welcher die Abteilung für Innere Medizin und Pneumologie des Universitätsspitals Y leitet, in welcher damals die Operation vorgenommen wurde, steht fest, dass die Abgabe sämtlicher der vorliegend strittigen Präparate für den Erfolg der Lungentransplantation unerlässlich ist bzw. war. Es ergeben sich aus den Akten keinerlei Anzeichen, welche Zweifel an den eindeutigen ärztlichen Aussagen aufkommen lassen würden.