Für das weitere Vorgehen ist zu beachten, dass die IV-Stelle vor der Beurteilung der Rentenfrage zu prüfen hat, ob grundsätzlich Eingliederungsmassnahmen nötig sind. Zu diesem Zweck und zur Klärung der weiteren Frage, welche Eingliederungsmassnahme allenfalls nötig ist, müssen die Akten entsprechend vervollständigt werden. In diesem Sinne wird die Sache zurückgewiesen. Erst wenn die Frage allfälliger Eingliederungsmassnahmen geklärt ist, kann die Rentenfrage materiell geprüft werden. |