Er hält darin auch fest, dass sich in der beschriebenen Zeit keine wesentliche Verschlechterung eingestellt habe und der Zustand als stabil bezeichnet werden könne. Demgegenüber hält Dr. B in dem von der IV-Stelle eingeholten Arztbericht vom 9. Mai 2001 fest, dass der Gesundheitszustand stationär bzw. sich verschlechternd sei. Am 26. April 2001 hat die IV-Stelle bei der AK die IKSK-Auszüge, die Lohnlisten und Beitragsverfügungen einverlangt und dem Beschwerdeführer den Fragebogen für Landwirte zum Ausfüllen zugestellt.