In den Akten befindet sich weiter ein vom Beschwerdeführer am 28. April 1999 ausgefüllter Fragebogen, Unterlagen der Ausgleichskasse Luzern (IKSK-Auszüge, Beitragsverfügung, Lohnlisten), welche mit Schreiben vom 28. April 1999 von der IV-Stelle eingefordert wurden. Mit Verfügung vom 17. Februar 2000 wurde dem Beschwerdeführer die verlangte Kapitalhilfe in Form eines selbstamortisierenden unverzinslichen Darlehens im Betrage von Fr. 7002.05 zur Anschaffung eines Futterwagens gewährt. Dieser dient dem Versicherten bei der Fütterung der Schweine.