Der Beschwerdeführer macht unter anderem geltend, auszugehen sei von seinem Gesuch vom 25. April 2001, mit welchem er eine Invalidenrente beantragt habe. Dessen ungeachtet, habe die IV-Stelle nun berufsberatende Massnahmen sowie die Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeit verfügt, ohne dass mögliche Verweisungstätigkeiten medizinisch abgeklärt worden seien. Er sei seit mehreren Jahren als selbständig erwerbender Landwirt tätig und betreibe eine Ferkelaufzucht. Diese bilde das Rückgrat seiner landwirtschaftlichen Existenz. Dieser langjährige Familienbetrieb ermögliche eine solide Einkommensgrundlage.