Auf den Antrag des Beschwerdeführers, die IV-Stelle sei anzuweisen, das Gesuch des Beschwerdeführers um Ausrichtung von Invalidenrenten materiell zu prüfen, ist nicht einzutreten, da diesbezüglich bisher keine Verfügung ergangen ist und es daher an einem Anfechtungsgegenstand bzw. an einer Sachurteilsvoraussetzung fehlt. 2. - (...) 3. - Zu prüfen ist weiter, ob die angefochtene Verfügung (...) in materieller Hinsicht zu Recht erlassen wurde. a) Der Beschwerdeführer macht unter anderem geltend, auszugehen sei von seinem Gesuch vom 25. April 2001, mit welchem er eine Invalidenrente beantragt habe.