Der Versicherte ist seit 1989 selbständig erwerbender Landwirt. Mit Anmeldung vom 27. April 1999 ersuchte er um Hilfsmittel der IV. Diese sprach ihm mit Verfügung vom 17. Februar 2000 eine Kapitalhilfe in Form eines selbstamortisierenden Darlehens für die Anschaffung eines Futterwagens im Betrage von Fr. 7002.- zu. Am 25. April 2001 machte der Versicherte durch seinen Rechtsvertreter eine IV-Rente geltend. Mit Verfügung vom 28. November 2001 sprach die IV-Stelle dem Versicherten folgende Leistung zu: Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeit durch die Berufsberatung der IV-Stelle.