Die idiopathische Absenzepilepsie wurde erst mit der EEG-Untersuchung vom 6. Juli 2001 gestellt. Somit steht fest, dass A bei der Diagnosestellung bereits über zwei Jahre in der Schweiz Wohnsitz hatte. Offenbar bestand kein Anlass, früher eine EEG-Untersuchung durchzuführen. Epileptische Bewusstseinsstörungen konnten auch in der Schule nicht beobachtet werden. Es ist somit davon auszugehen, dass das Leiden erst nach der Einreise in die Schweiz manifest geworden ist. Die Behandlungsbedürftigkeit wurde am 6. Juli 2001 festgestellt. Eingliederungsmassnahmen waren deshalb erst ab diesem Zeitpunkt angezeigt, als sich das Kind bereits mehr als zwei Jahre in der Schweiz aufgehalten hatte.