Nach Dr. B hätte die Diagnose auch nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch eine allfällige klinische Untersuchung oder eine Routineuntersuchung während der Einschulung festgestellt werden können. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass lernschwache Schüler, die dem Anforderungsprofil der Regelschule nicht genügten und in einer Kleinklasse oder anderen Sonderschule weiter betreut werden könnten, routinemässig einer EEG-Untersuchung zum Ausschluss allfälliger epileptogener Bewusstseins- und Wahrnehmungspausen zugeführt würden. Die idiopathische Absenzepilepsie wurde erst mit der EEG-Untersuchung vom 6. Juli 2001 gestellt.