eindeutig gewesen seien, dass sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt dem Lehrer, dem Hausarzt oder den Eltern hätten auffallen müssen. Gestützt auf diese Beweisauskunft muss davon ausgegangen werden, dass die Diagnose der idiopathischen Absenzepilepsie erst am 6. Juli 2001 anlässlich der EEG-Untersuchung gestellt werden konnte. Nach Dr. B hätte die Diagnose auch nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch eine allfällige klinische Untersuchung oder eine Routineuntersuchung während der Einschulung festgestellt werden können.