2. - Während die Eltern des Kindes behaupten, beim Leiden handle es sich um eine Krankheit, die erst nach dem 16. August 2000, als sich das Kind demnach bereits beinahe zwei Jahre in der Schweiz aufgehalten habe, aufgetreten sei, liegt nach Meinung der IV-Stelle das Geburtsgebrechen der angeborenen Epilepsie vor. Laut Auskunft des Amtes für Migration vom 25. Juli 2001 wurde das Kind in Jugoslawien geboren und hält sich seit 2. November 1998 in der Schweiz auf. Dr. B vom Kinderspital Y schloss am 9. Juli 2001 gemäss Untersuchung vom 6. Juli 2001 auf die Diagnose der idiopathischen frühkindlichen Absenzepilepsie.