Sie beantragte am 19. Dezember 2001 eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung ihrer Heirat mit C. Der Korrespondenz zwischen dem künftigen Ehemann von B und der Dienststelle für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle des Kantons Wallis (vgl. edierte Akten des Amtes für Migration) kann ferner entnommen werden, dass die Hochzeitsvorbereitungen schon anfangs Dezember 2001 im Gange waren. Mit den Hochzeitsvorbereitungen im Dezember 2001 gab B die Absicht zur Rückkehr nach Vietnam definitiv auf. Deshalb ist ab diesem Monat unter Würdigung der Umstände von einer Wohnsitzbegründung am Ort der Wohnung der Beschwerdeführerin und damit auch von Wohnen im Sinne von Art.