c) Werden das Valideneinkommen von Fr. 84'000.-- und das Invalideneinkommen von Fr. 35'645.-- einander gegenübergestellt, ergibt dies einen Invaliditätsgrad von 57,5%. Wollte man dem Einkommensvergleich das durchschnittliche hypothetische Valideneinkommen von Fr. 87'500.-- als Mittelwert des Rahmens von Fr. 75'000.-- bis Fr. 100'000.-- zugrunde legen, so würde der Invaliditätsgrad 59,2% betragen. Wollte man das hypothetische Valideneinkommen an der untersten Grenze auf Fr. 75'000.-- festlegen, würde der Invaliditätsgrad immer noch 52,4% betragen. Daraus ergibt sich, dass sich bei allen in Betracht fallenden drei Berechnungsvarianten der Invaliditätsgrad zwischen 59% und 52% bewegt.