Geht man vom Gehaltsrahmen eines vollamtlichen Jugendtrainers von Fr. 75'000.-- bis Fr. 100'000.-- aus, welchen die beiden Präsidenten L und E angaben, wäre das als angemessen zu bezeichnende hypothetische Valideneinkommen in der Mitte dieses grossen Ermessensspielraums anzusiedeln, somit bei Fr. 87'500.--. Geht man indessen für das vorliegend massgebende Jahr 2001 vom Einkommen aus, das der zu dieser Zeit beim Fussballclub B angestellte Jugendtrainer F (unter Berücksichtigung seiner administrativen Zusatzaufgaben) verdiente, so ist das hypothetische Valideneinkommen des Beschwerdeführers auf Fr. 84'000.-- (plus Spesen) festzusetzen.