Gemäss Arbeitsvertrag verdiente dieser im Jahr 2000 bei einem Teilzeitpensum monatlich Fr. 5'500.-- (= jährlich Fr. 67'000.-- [12 x Fr. 5'500.-- + Fr. 1'000.-- Spesen]) und ab 1. August 2001, nachdem ihm zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, im Rahmen eines Vollzeitpensums monatlich Fr. 7'000.-- (= jährlich Fr. 85'000.-- [12 x Fr. 7'000.-- + Fr. 1'000.-- Spesen]). Aufgrund der Tatsache, dass der Beschwerdeführer bekanntermassen über ein überdurchschnittliches Niveau als Profifussballer mit internationalem Niveau verfügte, kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass er als Gesunder in der Lage gewesen wäre, die erforderlichen Trainerdiplome zu erwerben und ein