In den letzten Jahren sei von den Trainern bezüglich Ausbildung immer mehr verlangt worden. Als hauptverantwortlicher Trainer der Jugendmannschaft x des Fussballclubs B war ab 1. Juli 2000 F tätig. Gemäss Arbeitsvertrag verdiente dieser im Jahr 2000 bei einem Teilzeitpensum monatlich Fr. 5'500.-- (= jährlich Fr. 67'000.-- [12 x Fr. 5'500.-- + Fr. 1'000.-- Spesen]) und ab 1. August 2001, nachdem ihm zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, im Rahmen eines Vollzeitpensums monatlich Fr. 7'000.-- (= jährlich Fr. 85'000.-- [12 x Fr. 7'000.-- + Fr. 1'000.-- Spesen]).