Nicht nur L bringt vor, der Beschwerdeführer hätte bei voller Gesundheit eine Trainerfunktion beim Fussballclub B übernehmen können. Gleicher Meinung ist auch der ehemalige Präsident, E, wie der Beweisauskunft vom 2. April 2003 zu entnehmen ist. Danach sei schon 1994/1995 vorgesehen gewesen, dass der Beschwerdeführer beim Fussballclub B als Juniorentrainer eine Beschäftigung erhalten solle. Der Versicherte habe sich denn auch mehrmals interessiert daran gezeigt, ein solches Juniorentraineramt auszuüben. Sein Gesundheitszustand habe es jedoch verhindert, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Andernfalls wäre eine Anstellung als Jugendtrainer zustande gekommen.