Auch die anderen Arztberichte stehen dieser Beurteilung nicht entgegen. Die Ärzte der Klinik Z, Dr. med. J und Dr. med. K (Bericht vom 25.11.1997) und Dr. med. D, Chefarzt der Klinik für Orthopädie des Spitals X (Bericht vom 14.2.1996), gehen sogar von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit aus. Zusammenfassend ergibt sich, dass der Beschwerdeführer medizinisch hinreichend abgeklärt wurde und ihm eine angepasste Arbeit zu 77,5% zumutbar ist. Nachfolgend ist zu prüfen, wie sich die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt, wozu ein Einkommensvergleich vorzunehmen ist. 6.- a) Die IV-Stelle legte ihrem Einkommensvergleich ein Valideneinkommen von Fr. 66'500.-- zugrunde.