Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. Juli 2001 beantragte A weiterhin die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente. Mit lite pendente erlassener Verfügung vom 6. Juli 2001 hob die IV-Stelle die Verfügung vom 28. Juni 2001 auf und reduzierte den Anspruch auf eine Viertelsrente. Zur Begründung führte sie an, die Abklärungen hätten ergeben, dass der Versicherte ein jährliches Valideneinkommen von Fr. 66'500.-- erzielen könnte. Demgegenüber sei bei einer angepassten Tätigkeit ein Invalideneinkommen von Fr. 35'645.-- möglich. Daraus resultiere ein Invaliditätsgrad von rund 46%, weshalb die ganze Rente revisionsweise auf eine Viertelsrente zu reduzieren sei.