Während dieser Umschulungsmassnahme bezog A Taggelder. Aufgrund verschiedener medizinischer Abklärungen bei Dr. med. C, Dr. med. D, sowie der Klinik Z wurde eine berufliche Eingliederung von A zu dieser Zeit verneint. Die medizinischen Befunde ergaben ein beidseitiges Hüftleiden, welches sich in Form einer massiven Coxarthrose links und einer beginnenden Coxarthrose rechts manifestierte. Die IV-Stelle gewährte A mit Verfügung vom 12. November 1998, gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 100%, rückwirkend ab 1. Oktober 1995 bis 31. Mai 1996 sowie ab 1. Dezember 1996 bis auf Weiteres eine ganze einfache Invalidenrente sowie eine Zusatzrente für die Ehefrau und zwei Kinderrenten.