| | Entscheid: | Der 1964 geborene A war ab 1. Juli 1990 beim Fussballclub B als Profifussballer angestellt. Ab August 1994 klagte er über zunehmende Hüftschmerzen, anfänglich vor allem links, mit zunehmender Dauer aber auch rechts. Im Oktober 1994 musste er aufgrund sehr starker Hüftschmerzen die Fussballertätigkeit ganz aufgeben. Mit Gesuch vom 20. Oktober 1995 meldete sich A zum Bezug von IV-Leistungen an, insbesondere für Berufsberatung, Umschulung sowie eine Rente. Die IV-Stelle finanzierte ihm sodann als Umschulungsmassnahme vom 6. Mai 1996 bis 20. Dezember 1996 einen Intensiv-Deutschkurs an einer Sprachschule. Während dieser Umschulungsmassnahme bezog A Taggelder.