Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob dem Beschwerdeführer das Informationsblatt «für ausgesteuerte Versicherte» tatsächlich, wie von B erklärt, zusammen mit dem Schreiben der Arbeitslosenkasse vom 25. August 1999 zugestellt worden ist, obwohl es in der Beilage nicht erwähnt wurde. Vorliegend ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer anlässlich des Einführungskurses, während der Rahmenfrist und beim Abschlussgespräch am Ende der Rahmenfrist auf das Ende des Unfallversicherungsschutzes sowie auf die Möglichkeit der Einzelabredeversicherung aufmerksam gemacht worden ist.