Schliesslich ist der Protokollnotiz zu entnehmen, dass D den Beschwerdeführer bei Ablauf der Rahmenfrist an das Sozialamt X verwiesen habe. Mit Schreiben vom 16. Juni 2000 wurde D ein Protokoll über die telefonische Rücksprache mit ihm vom 6. Juni 2000 zur Kenntnisnahme und Unterschrift zugestellt. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, sich bei Unstimmigkeiten oder allfälligen Fragen mit dem zuständigen Mitarbeiter der SUVA in Verbindung zu setzen. Der Bericht vom 16. Juni 2000 über das Telefongespräch vom 6. Juni 2000 ist weitgehend identisch mit der Protokoll-notiz vom 6. Juni 2000.