Die Versicherten würden am Anfang in einem Einführungskurs, bei Beratungen während der Rahmenfrist und beim Abschlussgespräch nach Beendigung der Rahmenfrist darüber informiert. Er mache die Versicherten jeweils auch darauf aufmerksam, dass sie sich bei der SUVA melden könnten, um eine Einzelabredeversicherung abzuschliessen. Die Gespräche würden in der Amtssprache geführt, d.h. Schriftdeutsch, Mundart oder «gemischt» auf Wunsch des Versicherten. Schliesslich ist der Protokollnotiz zu entnehmen, dass D den Beschwerdeführer bei Ablauf der Rahmenfrist an das Sozialamt X verwiesen habe.