B konnte keine Auskunft darüber erteilen, wie das RAV die Versicherten über das Ende des Versicherungsschutzes orientiert. Aus der Protokollnotiz eines Mitarbeiters der SUVA betreffend eines Telefongesprächs mit D vom RAV Y vom 6. Juni 2000 erhellt, dass sich D noch gut an den Beschwerdeführer zu erinnern vermochte. D führte damals aus, die Informationen über den Versicherungsschutz würden zu den Standartberatungen der RAV-Mitarbeiter gehören. Die Versicherten würden am Anfang in einem Einführungskurs, bei Beratungen während der Rahmenfrist und beim Abschlussgespräch nach Beendigung der Rahmenfrist darüber informiert.