Schreiben und Informationsblatt würden in deutscher Sprache erfolgen. Gemäss Auskunft von B werden die Versicherten heute von den Mitarbeitern der zuständigen RAV über das Ende des Versicherungsschutzes und über die Möglichkeit einer Abredeversicherung orientiert. Für den Beschwerdeführer war gemäss telefonischer Auskunft von C, RAV Z, D vom RAV Z (jetzt RAV Y) zuständig gewesen. B konnte keine Auskunft darüber erteilen, wie das RAV die Versicherten über das Ende des Versicherungsschutzes orientiert.