Gemäss Besprechungsprotokoll vom 31. Mai 2000 betreffend einem Gespräch zwischen einem Mitarbeiter der SUVA mit B von der Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern vom 26. Mai 2000 wurde dem Beschwerdeführer am 25. August 1999 ein Schreiben der Arbeitslosenkasse «Ihr Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung» zugestellt. Diesem Schreiben sei aufgrund der neuesten Weisung vom 23. Juli 1999 das Informationsblatt für «ausgesteuerte Versicherte» beigelegt worden. Dieses Informationsblatt werde dem Schreiben der Arbeitslosenkasse automatisch beigelegt, auch wenn es nicht als Beilage aufgeführt sei. Schreiben und Informationsblatt würden in deutscher Sprache erfolgen.