Dieser Modus hat gemäss seiner Ansicht den Vorteil, dass die Beschwerdeführerin nicht dauernd unter einer Leistungsforderung stehe, der sie wahrscheinlich kaum während 12 Monaten des Jahres gewachsen wäre, anderseits den Nachteil, dass eine 100%-Ausgangslinie fehle, von der aus effektiv durch Krankheits- oder Unfallfolgen bedingte Arbeits- bzw. Erwerbsausfälle berechnet werden könnten. Der jetzige Arbeitsplatz sei mit grosser psychischer und physischer Belastung verbunden. Insgesamt muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin 2 Monate nach ihrem Unfall nicht bereits wieder 100% arbeitsfähig war.