Wenn man ihre gesamte Leistungsfähigkeit vor dem Unfall als aufgeteilt auf ein Drittel Hausfrau und zwei Drittel Erwerbstätige zur Grundlage nehme, so sei sie nach dem Unfall für dieses Drittel als Hausfrau und Mutter weitgehend leistungsunfähig. Auf die Zusatzfrage des beschwerdeführerischen Rechtsvertreters hin ergänzte Dr. D, statistisch betrachtet bestehe eine Arbeitsunfähigkeit im Haushalt (bei weiterbestehender Berufsarbeit) von etwa 70-80%, im erwerblichen Bereich von 30-40%.