Aufgrund der Tatsache, dass die Beschwerdeführerin seit Ende März 1995 ihre Arbeit wieder voll ausübt, müsste einerseits davon ausgegangen werden, dass sie nicht über das zumutbare Mass hinaus arbeitete und somit in ihrer Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz nicht eingeschränkt war. Andererseits bestätigte Dr. D eine medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit von höchstens 60-70% im erwerblichen Bereich, wobei er die 30-40%ige Einschränkung damit begründete, dass die Beschwerdeführerin neben der Erwerbstätigkeit kaum noch zu Leistungen als Hausfrau und Mutter in der Lage gewesen sei.