So hielt Dr. B in seiner Beurteilung vom 6. März 1998 - mithin 3 Jahre nach dem Unfall - fest, es sei problematisch, Ende April 1997 die Behandlung abzuschliessen. Da sich wahrscheinlich ein tabletteninduzierter Kopfwehtyp entwickelt habe, riet er der SUVA zur Weiterführung der Behandlung im Sinne einer Strategie der Entwöhnung vom Medikamentengebrauch. Die phasenweise auftretenden Kopfschmerzen sind in den Akten hinreichend dokumentiert. Das Kriterium der Dauerbeschwerden ist daher ebenfalls erfüllt. Hinweise für eine ärztliche Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert hat, können den Akten nicht entnommen werden.