Neben den Kopfschmerzen würden bei der Beschwerdeführerin heute weitere belastende Faktoren dazukommen, die insgesamt den wahrgenommenen Leidensdruck ausmachten. Die heute geklagten Beschwerden müssten als eine Mischung aus ursprünglich organischen (postcomotionellen) Kopfschmerzen und psychischer Problematik (ängstlich depressiv gefärbte Selbstwertprobleme, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, erschüttertes Weltbild mit einer gewissen Hilflosigkeit) angesehen werden.