Bei den heute geklagten Beschwerden handle es sich um ein ursprünglich hirnorganisch bedingtes, jetzt vor allem sozio-psychogen zu begründendes Beschwerdebild, also um eine durch das Unfallereignis in Bewegung gesetzte Konditionierung. Neben den Kopfschmerzen würden bei der Beschwerdeführerin heute weitere belastende Faktoren dazukommen, die insgesamt den wahrgenommenen Leidensdruck ausmachten.