Durch die immer wiederkehrenden Schmerzattacken fühle sie sich belastet und sei in solchen Situationen in ihrer psychophysischen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und befürchte den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Der Gedanke, eines Tages nicht mehr arbeitsfähig zu sein, belaste die Beschwerdeführerin stark, und sei vor dem Hintergrund der geschilderten Schmerzsymptomatik nachvollziehbar und nicht Ausdruck einer psychischen Störung. Ferner hat die Beschwerdeführerin gemäss der Beurteilung von Dr. D vor dem Unfall an keinerlei psychischen Störungen gelitten.