Die posttraumatischen Kopfschmerzen waren ursprünglich auf hirnorganische Unfallfolgen zurückführbar. Es ist sodann aktenkundig, dass der Unfall bei der Beschwerdeführerin eine psychische Beeinträchtigung auslöste. Unmittelbar nach dem Unfall standen allerdings keine psychischen Probleme im Vordergrund, sondern diese entwickelten sich erst allmählich. So hielt Dr. F in seinem Arztbericht vom 15. April 1996 mehr als ein Jahr nach dem Unfallereignis erstmals fest, neben den geklagten posttraumatischen Kopfschmerzen kämen eine vermehrte Ängstlichkeit und zeitweilig depressive Verstimmungen dazu, die er als posttraumatische Belastungsstörung ansehen möchte.