Der Tarifvertrag schliesst unter Umständen schwer Hörbehinderte oder Hörbehinderte, welche in einer komplexen akustischen Umgebung leben und/oder arbeiten, von einer vollumfänglichen Hörmittelversorgung zu Lasten der Invalidenversicherung aus, weil ihre Versorgung teurer ist als diejenige der meisten Hörbehinderten, die noch vom Tarifvertrag erfasst werden. Dies trifft insbesondere auch auf den vorliegend zu beurteilenden Fall zu, leidet der Beschwerdeführer doch an einer medizinisch gesehen schwierigen Hörbehinderung (Morbus Menière) und ist gleichzeitig in seinem beruflichen Umfeld einer sehr komplexen Hörsituation ausgesetzt.