Dies geht in eindeutiger Weise aus dem Bericht der Hörberatung Z zuhanden des Verwaltungsgerichts vom 28. März 2001 hervor. Damit übereinstimmend stellt die IV-Stelle anlässlich ihrer Stellungnahme vom 24. April 2001 Mutmassungen darüber an, dass angesichts der Vielzahl erhältlicher Hörgeräte sicherlich eine tarifkonforme hdO-Alternative für eine einfache und zweckmässige Versorgung zu finden gewesen wäre. Sie vermag jedoch keine Alternativen zu nennen. Im Übrigen hat der Expertenarzt Dr. C bereits anlässlich der ersten Anpassung festgehalten, dass beim Beschwerdeführer ein idO-Gerät zu verwenden sei, womit Überlegungen zu hdO-Geräten ohnehin fehlgehen.