Die Kosten der vom Beschwerdeführer gewünschten und auch erforderlichen Hörgeräteversorgung (inkl. indizierter Fernbedienung und Ohrpassstücke) beträgt hingegen Fr. 5702.90 (inkl. 7.5% Mehrwertsteuer). Vergleichbare - allerdings auf die Beschwerden und das Gehör des Beschwerdeführers nicht passende - Geräte sind, wie aus dem Anhang zur Beweisauskunft vom 28. März 2001 geschlossen werden kann, nur unwesentlich billiger und mithin immer noch über dem Hörgerätetarif. So kommt das Gerät Widex Senso CIC ohne Anpassung lediglich Fr. 39.- billiger zu stehen. Das Gerät Siemens Signia 8D ohne Anpassung ist um gerade einmal Fr. 91.- günstiger.