Gemäss der tarifvertraglichen Vereinbarung könnten für den vorliegenden Fall (binaurale Versorgung der Indikationsstufe III) im Maximum Fr. 4575.- (ohne Mehrwertsteuer und Ohrpassstücke) übernommen werden. Die Kosten einer Fernbedienung werden durch den Tarifvertrag nicht abgedeckt. Die Kosten der vom Beschwerdeführer gewünschten und auch erforderlichen Hörgeräteversorgung (inkl. indizierter Fernbedienung und Ohrpassstücke) beträgt hingegen Fr. 5702.90 (inkl. 7.5% Mehrwertsteuer).