So kann mit der IV-Stelle optimal als bestmögliche Variante verstanden werden. Es kann darunter jedoch ebensogut das gelungene Gleichgewicht zwischen einfacher, zweckmässiger und kostengünstiger Anpassung verstanden werden. 6. - a) Da vorliegend zur Versorgung des Beschwerdeführers nur das Gerät Phonak Clario 21 dAZ in Betracht kommt, stellt sich sodann die Frage, ob die Kosten vollumfänglich und in Abweichung vom Hörgerätetarifvertrag durch die Invalidenversicherung zu übernehmen sind. Gemäss der tarifvertraglichen Vereinbarung könnten für den vorliegenden Fall (binaurale Versorgung der Indikationsstufe III) im Maximum Fr. 4575.- (ohne Mehrwertsteuer und Ohrpassstücke) übernommen werden.