Doch werden auch durch den Morbus Menière Hörschwankungen hervorgerufen, die der Beschwerdeführer mittels einer Fernbedienung ausgleichen muss. Das angepasste Gerät Phonak Clario 21 dAZ ist also nicht nur wie vom Akustiker B als optimal zu bezeichnen, sondern muss auch gleichzeitig im IV-rechtlichen Sinne als einfach und zweckmässig angesehen werden. Es scheint in der Gesamtheit seiner technischen Möglichkeiten als notwendig zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit des Beschwerdeführers. Ohnehin scheint der seitens der Hörberatung Z gewählte Ausdruck «optimal» vorliegend missverständlich. So kann mit der IV-Stelle optimal als bestmögliche Variante verstanden werden.