Auch vermag, wie aus dem Schlussbericht der Hörberatung Z vom 14. Juli 2000 gefolgert werden kann, beim Beschwerdeführer offenbar nur das Gerät Phonak Clario 21 dAZ das Richtungshören zu gewährleisten. Die Fähigkeit zum Richtungshören stellt aber nicht nur eine Annehmlichkeit im Gespräch mit Dritten dar, sondern ist gerade auf einer Baustelle, aber auch im Strassenverkehr und anderswo, zur eigenen Sicherheit von grosser Bedeutung. Auch aus diesem Grunde scheint das angepasste Gerät nicht nur optimal, sondern in Ermangelung von Alternativen auch das einfachste und zweckmässigste zu sein.