Senso CIC mobilfunktauglich und technisch der Behinderung des Beschwerdeführers angepasst. Da diese Eigenschaften für den Beschwerdeführer unabdingbar sind und - wie aus der Beweisauskunft ebenfalls hervorgeht - nicht jedes Gerät jedem Ansprecher angepasst werden kann, ist das gewählte Gerät Phonak Clario 21 dAZ nicht nur optimal, sondern eben gleichzeitig auch einfach und zweckmässig. Auch vermag, wie aus dem Schlussbericht der Hörberatung Z vom 14. Juli 2000 gefolgert werden kann, beim Beschwerdeführer offenbar nur das Gerät Phonak Clario 21 dAZ das Richtungshören zu gewährleisten.