Gleichwertige Geräte anderer Hersteller würden etwa gleich viel kosten, und es sei zu bedenken, dass nicht jedes Gerät auf jeden Hörgeräteträger anwendbar sei. Versuche mit anderen Geräten hätten gezeigt, dass diese beim Beschwerdeführer zu einer schlechteren Verständlichkeit führten und eine problemlose Kommunikation nicht gewährleistet sei. Die aktuelle Versorgung des Beschwerdeführers sei sicher optimal, jedoch auch zwingend, wenn er im Beruf keine Nachteile erfahren wolle.