Der Beschwerdeführer habe die Sicherheit im Beruf durch das gewährleistete Richtungshören wieder erlangt. Mit dem gewählten Hörgerät sei auch die Mobiltelefonie problemlos möglich. Am 22. August 2000 liess Dr. C der IV-Stelle eine Schlussexpertise über die zweite Hörgeräte-Anpassung zukommen. Darin hält er fest, dass der Beschwerdeführer nun mit den Hörgeräten Phonak Clario 21 dAZ ausgerüstet und damit in jeder Hinsicht zufrieden sei. Die beruflich notwendige Mobilfunkkommunikation sei ebenfalls gewährleistet. Der Verständlichkeitsgewinn betrage bis zu 60%. Es läge eine erfolgreiche Umrüstung auf neue Hörgeräte vor, und er ersuche darum um Kostengutsprache.