Der Expertenarzt Dr. med. C verfasste anlässlich des Leistungsbegehrens am 21. Juni 2000 eine Zwischenexpertise zu Handen der IV-Stelle. Darin hält er fest, dass der Beschwerdeführer an einem beidseitigem Morbus Menière leide. Der Versicherte klage über eine kontinuierliche und deutliche Verschlechterung des linken Gehörs, speziell des Sprachverständnisses. Diese Verschlechterung des Sprachgehörs sei in einem Sprachaudiogramm deutlich geworden. Der Beschwerdeführer erreiche die Indikationsstufe III. Auch seien die aktuellen Hörgeräte nicht mobilfunktauglich, was jedoch für die berufliche Tätigkeit von entscheidender Bedeutung sei.